Zum 1. September 2021 tritt die nächste Phase der EU-Richtlinie 2009/125/EG über die Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen in Kraft und verbietet bestimmte Arten herkömmlicher Glühbirnen.
Die Regulierungsbehörden haben Flugplatzlampen ausdrücklich von dem Verbot ausgeschlossen, aber warum?
Es gibt eine Reihe sehr guter Gründe, in bestimmten Anwendungsbereichen wie Airfield Ground Lighting (AGL) weiterhin mit Halogenlampen zu arbeiten.
Hier sind nur einige wichtige Aspekte, die für den Einsatz von NARVA-Halogenlampen sprechen:
Speziell für sicherheitssensible Anwendungen bieten NARVA-Halogenlampen eine langlebige, wirtschaftliche Alternative zur LED-Beleuchtung.
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