Die Marke NARVA wurde 1957 erstmalig als Individualmarke in das nationale Warenzeichenregister der Deutschen Demokratischen Republik eingetragen, damals für die Nutzung durch das VEB Glühlampenwerk Plauen. Das Warenzeichen wurde von allen Betrieben des damaligen Kombinates NARVA für die jeweiligen Produkte genutzt. Dafür war die erneute Anmeldung - jetzt als Kollektivmarke - und die Gründung des Warenzeichenverbandes Voraussetzung.
Am 30.05.1963 fand schließlich die Gründungsversammlung des NARVA Warenzeichenverbandes in Berlin in den Räumen des VEB Berliner Glühlampenwerkes statt. Der damalige Vorstand beantragte daraufhin die Eintragung des Verbandes in das Vereinsregister, welche schließlich am 20.08.1963 erfolgte.